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Da es sich bei den meisten Herstellern, die am ENERGY STAR-Programm der EU teilnehmen, um kleine und mittlere Unternehmen handelt, sollte die Produktregistrierung in der Union weiterhin unaufwändig sein und auf einer Selbstzertifizierung beruhen. Dies sollte, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, mit einer verstärkten Durchsetzung des ENERGY STAR-Programms der EU durch die Kommission verbunden werden.
Es ist zu gewährleisten, dass bei der Durchführung des Energy-Star-Programms Transparenz gegeben ist und Vereinbarkeit mit den einschlägigen internationalen…
Die Energy-Star-Energieeffizienzkennzeichnung ist weltweit gebräuchlich. Um Einfluss auf die Anforderungen des Energy-Star-Kennzeichnungsprogramms zu haben,…
Das Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte sollte ferner die im Rahmen der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.…
Das auf dem Abkommen basierende Energy-Star-Programm der Gemeinschaft sollte mit anderen auf freiwilliger Basis durchgeführten, den Energieverbrauch…
Die Aufgabe der Festlegung und Überprüfung der gemeinsamen technischen Spezifikationen sollte einem geeignetem Gremium, dem Energy-Star-Büro der Europäischen…
Damit das EU-Umweltzeichen verstärkt verwendet wird und Hersteller/Dienstleistungserbringer, deren Produkte die Kriterien für das EU-Umweltzeichen erfüllen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.