Erwägungsgrund 5 32006D1005BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (2006/1005/EG)
Die Durchführung des Abkommens sollte von dem durch das Abkommen eingesetzten technischen Ausschuss kontrolliert werden.
Erwägungsgrund 4 32013D0007BESCHLUSS DES RATES vom 3. Dezember 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (2013/7/EU)
Der mit Artikel 11 des Abkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss wurde mit bestimmten Aufgaben der Durchführung des Abkommens betraut und ist insbesondere…
Erwägungsgrund 5 32012D0164BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (2012/164/EU)
Der mit dem Abkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss wurde mit bestimmten Durchführungsaufgaben betraut und ist insbesondere befugt, bestimmte technische…
Erwägungsgrund 5 32014D0306BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2014/306/EU)
Mit dem Abkommen wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der für die Überwachung der Durchführung des Abkommens verantwortlich ist. Der Gemischte Ausschuss…
Erwägungsgrund 2 32010D0308BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union zu dem Entwurf des Beschlusses 1/2003 und dem Entwurf der Empfehlung 1/2003 des Gemeinsamen Ausschusses gemäß dem Interbus-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/308/EU)
Gemäß Artikel 24 Absatz 1 des Abkommens sorgt der Gemeinsame Ausschuss für die ordnungsgemäße Durchführung des Übereinkommens. Zu diesem Zweck sollte die…
Erwägungsgrund 2 32007D0239BESCHLUSS DES RATES vom 5. März 2007 über den Standpunkt der Gemeinschaft bezüglich des Beschlusses Nr. 1/2007 des im Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien andererseits genannten Gemischten Ausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung einschließlich des Mandats und des Systems der Arbeitsgruppen EG-Albanien (2007/239/EG)
Nach Artikel 42 des Interimsabkommens überwacht der Gemischte Ausschuss, der mit dem Abkommen eingesetzt wurde, die Anwendung und Durchführung des…