Erwägungsgrund 24 32012L0019
Die Hersteller könnten die Möglichkeit erhalten, beim Verkauf neuer Produkte gegenüber Käufern freiwillig die Kosten für die umweltgerechte Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten auszuweisen. Dies steht mit der Mitteilung der Kommission über den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik, insbesondere den Aspekten intelligenterer Verbrauch und umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, in Einklang.