Erwägungsgrund 2 32013D0011
Die Richtlinie 2008/92/EG hebt die Richtlinie 90/377/EWG des Rates vom 29. Juni 1990 zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise auf, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde. Die Richtlinie 90/377/EWG ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.