Erwägungsgrund 4 32013D0013
Österreich stellte am 21. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 105 Unternehmen, die in der NACE-Revision-2-Abteilung 88 („Sozialwesen (ohne Heime)“) in der NUTS-II-Region Steiermark (AT22) tätig sind, und ergänzte diesen Antrag bis zum 25. Juni 2012 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 5200650 EUR bereitzustellen.