Erwägungsgrund 5 32013D0013
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Österreich eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Österreich eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —