Erwägungsgrund 1 32013D1351
Die Beziehungen zwischen der Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (im Folgenden „Jordanien“) entwickeln sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Am 1. Mai 2002 trat ein Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Jordanien andererseits (im Folgenden „Assoziationsabkommen EU-Jordanien“) in Kraft. Der bilaterale politische Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit wurden im Rahmen von ENP-Aktionsplänen, von denen der letzte für den Zeitraum 2010 bis 2015 gilt, weiter vorangetrieben. Im Jahr 2010 räumte die Union Jordanien einen „fortgeschrittenen Status“ der Partnerschaft ein, der einen weiten Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern abdeckt. 2013 wurde das Assoziationsabkommen EU-Jordanien durch ein Rahmenabkommen zwischen der Union und Jordanien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Jordaniens an den Programmen der Union ergänzt, durch das die Zusammenarbeit zwischen der Union und Jordanien gefördert wird.