Erwägungsgrund 14 32013D1351
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Makrofinanzhilfe der Union rechtlich und inhaltlich mit den Grundprinzipien, den Zielen und Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen des auswärtigen Handelns und anderen relevanten Politikbereichen der Union in Einklang steht.