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Die Makrofinanzhilfe der Union sollte an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft werden, die in einer Vereinbarung niedergelegt werden. Im Interesse einheitlicher Durchführungsbedingungen und aus Gründen der Effizienz sollte die Kommission die Befugnis erhalten, diese Bedingungen unter Aufsicht des in der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 vorgesehenen Ausschusses aus Vertretern der Mitgliedstaaten mit den jordanischen Behörden auszuhandeln. Das Beratungsverfahren nach jener Verordnung sollte grundsätzlich in allen Fällen, die in jener Verordnung nicht genannt werden, angewandt werden. Da Hilfen von mehr als 90 Mio. EUR möglicherweise bedeutende Auswirkungen haben, sollte bei ihnen das Prüfverfahren angewandt werden. In Anbetracht des Umfangs der Makrofinanzhilfe der Union für Jordanien sollte bei der Verabschiedung der Vereinbarung und bei jeglicher Verringerung, Aussetzung oder Einstellung der Hilfe das Prüfverfahren angewandt werden —
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft werden, die in einer Vereinbarung niedergelegt werden. Im Interesse…
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft, die in einer Vereinbarung niedergelegt werden. Im Interesse einheitlicher…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Jordaniens…
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass gemäß jener Verordnung das Beratungsverfahren grundsätzlich in allen Fällen, außer in den in jener Verordnung…
Die Kommission vereinbart gemäß dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Prüfverfahren mit den jordanischen Behörden klar definierte, auf Strukturreformen und solide…
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union besteht darin, dass Jordanien sich wirksame demokratische Mechanismen einschließlich eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.