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Die Makrofinanzhilfe der Union sollte an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft werden, die in einer Vereinbarung niedergelegt werden. Im Interesse einheitlicher Durchführungsbedingungen und aus Gründen der Effizienz sollte die Kommission die Befugnis erhalten, diese Bedingungen unter Aufsicht des in der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 vorgesehenen Ausschusses aus Vertretern der Mitgliedstaaten mit den tunesischen Behörden auszuhandeln. Das Beratungsverfahren nach jener Verordnung sollte grundsätzlich in allen Fällen, die in jener Verordnung nicht genannt werden, angewandt werden. Da Hilfen von mehr als 90 Mio. EUR möglicherweise bedeutende Auswirkungen haben, sollte bei ihnen das Prüfverfahren angewandt werden. In Anbetracht des Umfangs der Makrofinanzhilfe der Union für Tunesien sollte bei der Verabschiedung der Vereinbarung und bei jeglicher Verringerung, Aussetzung oder Einstellung der Hilfe das Prüfverfahren angewandt werden —
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft werden, die in einer Vereinbarung niedergelegt werden. Im Interesse…
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft, die in einer Vereinbarung niedergelegt werden. Im Interesse einheitlicher…
Die Kommission vereinbart gemäß dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Prüfverfahren mit den tunesischen Behörden klar definierte, auf Strukturreformen und solide…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Tunesiens…
Da auch nach der Bereitstellung von Mitteln durch den IWF und andere multilaterale Einrichtungen und trotz Umsetzung entschlossener wirtschaftlicher…
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union besteht darin, dass Tunesien sich wirksame demokratische Mechanismen einschließlich eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.