Erwägungsgrund 1 32013D0138
Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 wurde mit dem Beschluss 96/88/EG des Rates abgeschlossen und ist seitdem regelmäßig um weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert worden. Zuletzt wurde es durch den Beschluss des Internationalen Getreiderates vom Juni 2011 verlängert und gilt nun bis zum 30. Juni 2013. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Union. Daher sollte die Kommission, die die Union im Internationalen Getreiderat vertritt, ermächtigt werden, für eine solche Verlängerung zu stimmen —