Beschluss des Rates vom 18. März 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten den Standpunkts (2013/138/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32013D0138
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