Art. 9 32013D0184
Es ist untersagt, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach diesem Beschluss bezweckt oder bewirkt wird.
Es ist untersagt, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach diesem Beschluss bezweckt oder bewirkt wird.