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Den ersten Mehrjahresrahmen hat der Rat mit Beschluss 2008/203/EG vom 28. Februar 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 hinsichtlich der Annahme eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2007–2012 angenommen.
Ein Mehrjahresrahmen für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „Agentur“ genannt) wird für den Zeitraum 2007—2012 festgelegt.
Für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) wird ein Mehrjahresrahmen für den Zeitraum von 2013 bis 2017 festgelegt.
Eingedenk der mit der Gründung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „Agentur“ genannt) verfolgten Ziele, und damit diese ihre…
Eingedenk der mit der Gründung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) verfolgten Ziele und damit diese ihre Aufgaben…
Der Mehrjahresrahmen sollte im Einklang mit den Prioritäten der Union stehen und den Grundgedanken der Entschließungen des Europäischen Parlaments und der…
IN DER ERWÄGUNG, dass der Rat der Europäischen Union am 15. Februar 2007 die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.