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Eingedenk der mit der Gründung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) verfolgten Ziele und damit diese ihre Aufgaben angemessen wahrnehmen kann, müssen die genauen thematischen Tätigkeitsbereiche der Agentur durch einen Mehrjahresrahmen festgelegt werden, der sich auf fünf Jahre erstreckt, wie dies in der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte vorgesehen ist.
Eingedenk der mit der Gründung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „Agentur“ genannt) verfolgten Ziele, und damit diese ihre…
Ein Mehrjahresrahmen für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „Agentur“ genannt) wird für den Zeitraum 2007—2012 festgelegt.
Für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) wird ein Mehrjahresrahmen für den Zeitraum von 2013 bis 2017 festgelegt.
In diesem Mehrjahresrahmen sind die genauen thematischen Tätigkeitsbereiche der Agentur festgelegt, während verschiedene ständige Aufgaben der Agentur in…
IN DER ERWÄGUNG, dass der Rat der Europäischen Union am 15. Februar 2007 die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union…
Die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sieht eine enge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.