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Die Agentur kann gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission außerhalb der im Mehrjahresrahmen festgelegten thematischen Tätigkeitsbereiche tätig werden, sofern ihre finanziellen und personellen Ressourcen dies zulassen. Im Einklang mit dem vom Europäischen Rat angenommenen Stockholmer Programm „Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger“ sollten die Organe das Fachwissen der Agentur in vollem Umfang nutzen und diese, soweit angezeigt, entsprechend ihrem Mandat bei der Ausarbeitung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften mit Auswirkungen auf die Grundrechte konsultieren.
Die Agentur kann gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission außerhalb der…
Die Agentur nimmt ihre Aufgaben auf der Grundlage ihrer Jahres- und Mehrjahresarbeitsprogramme wahr, die mit den verfügbaren finanziellen und personellen…
Eingedenk der mit der Gründung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „Agentur“ genannt) verfolgten Ziele, und damit diese ihre…
Die thematischen Tätigkeitsbereiche der Agentur sollten im Mehrjahresrahmen festgelegt werden, um die Aufgaben der Agentur einzugrenzen. Dieser Mehrjahresrahmen…
In diesem Mehrjahresrahmen sind die genauen thematischen Tätigkeitsbereiche der Agentur festgelegt, während verschiedene ständige Aufgaben der Agentur in…
Eingedenk der mit der Gründung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) verfolgten Ziele und damit diese ihre Aufgaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.