Erwägungsgrund 1 32022R0555
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden die „Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates mit dem Ziel geschaffen, den Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse zur Verfügung zu stellen.