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Der Rat hat am 27. Mai 2013 vereinbart, für einen Zeitraum von 12 Monaten restriktive Maßnahmen gegen Syrien in folgenden Bereichen gemäß dem Beschluss 2012/739/GASP des Rates vom 29. November 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien zu erlassen: — Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen, ausgenommen Rüstungsgüter und dazugehörige Güter und zu interner Repression verwendbare Ausrüstung; — Finanzierungsbeschränkungen für bestimmte Unternehmen; — Beschränkungen für Infrastrukturprojekte; — Beschränkungen der finanziellen Unterstützung für den Handel; — Finanzbereich; — Verkehrssektor; — Einreisebeschränkungen; — Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.
Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien angenommen, um die meisten der im…
Am 28. Februar 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/109/GASP zur Änderung des Beschlusses 2012/739/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien angenommen.
Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien angenommen, um die meisten der im…
Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) 36/2012 angenommen, um den Beschluss 2011/782/GASP des Rates vom 1. Dezember 2011 über restriktive Maßnahmen…
Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen, um den Beschluss 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien umzusetzen.
Am 9. Mai 2011 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien angenommen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.