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In Bezug auf die etwaige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Syrien hat der Rat die Zusage der Mitgliedstaaten zur Kenntnis genommen, im Rahmen ihrer nationalen Politik im Einklang mit Nummer 2 der am 27. Mai 2013 angenommenen Erklärung des Rates zu verfahren, auch durch Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigung in jedem einzelnen Fall, wobei sie in vollem Umfang den Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern Rechnung tragen.
Die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle…
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Der Beschluss 2012/420/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien sieht eine…
Die Mitgliedstaaten prüfen Lieferungen nach Absatz 1 in jedem einzelnen Fall und tragen dabei in vollem Umfang den Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts…
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien angenommen, um die meisten der im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.