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Zur Erreichung der in Artikel 2 genannten politischen Ziele hat der Sonderbeauftragte im Rahmen seines Mandats folgende Aufgaben:
Er stärkt die allgemeine politische Rolle der Union im Hinblick auf Länder des südlichen Mittelmeerraums, diejenigen, die sich in einem Prozess politischer Reform und des Übergangs zur Demokratie befinden, insbesondere durch die Intensivierung des Dialogs mit den Regierungen und internationalen Organisationen sowie mit der Zivilgesellschaft und anderen relevanten Gesprächspartnern und fördert die Sensibilisierung der Partner für das Vorgehen der Union;
er steht in engem Kontakt mit allen am demokratischen Wandel in der Region beteiligten Parteien, fördert Stabilisierung und Aussöhnung unter uneingeschränkter Achtung der lokalen Eigenverantwortung und trägt zu Krisenbewältigung und -verhütung bei;
er trägt zu einer besseren Kohärenz, Kontinuität und Koordination der Strategien und Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten gegenüber der Region bei;
er trägt zur Förderung der Koordinierung mit internationalen Partnern und Organisationen bei. Er unterstützt den Hohen Vertreter in Abstimmung mit der Kommission durch Erbringung eines Beitrags zur Arbeit der Arbeitsgruppe für den südlichen Mittelmeerraum und zu den Folgetreffen;
er leistet in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten für Menschenrechte einen Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechtspolitik der Union in der Region, u.a. der Leitlinien der EU zu Menschenrechten und insbesondere der Leitlinien der Union zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte, der Leitlinien der EU betreffend Gewalt gegen Frauen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen, sowie zur Umsetzung der Politik der Union bezüglich Frauen, Frieden und Sicherheit, auch durch Beobachten der Entwicklungen und diesbezügliche Berichterstattung, sowie durch die Abgabe entsprechender Empfehlungen.
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