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Zum Erreichen dieser politischen Ziele hat der Sonderbeauftragte im Rahmen seines Mandats folgende Aufgaben: a) Er baut Kontakte zu den Regierungen, zu den Parlamenten, zur Justiz und zur Zivilgesellschaft in der Region auf; b) er bestärkt Armenien, Aserbaidschan und Georgien darin, bei regionalen Themen von gemeinsamem Interesse, wie gemeinsame Sicherheitsbedrohungen und Bekämpfung von Terrorismus, illegalem Handel und organisierter Kriminalität, zusammenzuarbeiten; c) er trägt zur Konfliktverhütung bei und wirkt daran mit, dass die Voraussetzungen für Fortschritte bei der Konfliktbeilegung geschaffen werden, indem er unter anderem Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Zivilgesellschaft und den Wiederaufbau der Gebiete abgibt, unbeschadet des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union; d) er leistet in enger Abstimmung mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem mobilen Team der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und deren Minsk-Gruppe einen Beitrag zur Konfliktbeilegung und erleichtert die praktische Umsetzung der entsprechenden Regelungen; e) er gibt dem Leiter der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (EUMM Georgia) vor Ort politische Handlungsempfehlungen; f) er intensiviert den Dialog der Union mit den wichtigsten betroffenen Akteuren bezüglich der Region; g) er unterstützt den Rat dabei, eine umfassende Politik gegenüber dem Südkaukasus weiterzuentwickeln; h) Mithilfe eines Unterstützungsteams — erstattet er der Union Bericht über die Lage an den Grenzen und bewertet diese fortlaufend; — erleichtert er die Vertrauensbildung zwischen Georgien und der Russischen Föderation und gewährleistet so eine effiziente Zusammenarbeit und Verbindung mit allen einschlägigen Akteuren; — stellt er einschlägige Kontakte in den Konfliktregionen her, wodurch das Unterstützungsteam die Möglichkeit haben wird, an der Vertrauensbildung mitzuwirken und Grenzfragen in diesen Regionen zu bewerten, nachdem mit der georgischen Regierung ein Mandat vereinbart und eine Konsultation aller betroffenen Parteien vorgenommen wurde (unter Ausschluss operativer Tätigkeiten vor Ort in Abchasien und Südossetien); — unterstützt er die georgische Grenzpolizei und andere einschlägige Regierungsstellen in Tbilissi bei der Umsetzung der umfassenden integrierten Grenzmanagementstrategie; — arbeitet er mit den georgischen Behörden zusammen, um die Kommunikation zwischen Tbilissi und der Grenze auszubauen, was auch Anleitung einschließt. Dies geschieht in Verbindung und enger Zusammenarbeit mit allen Ebenen der Befehlskette zwischen Tbilissi und der Grenze (unter Ausschluss operativer Tätigkeiten vor Ort in Abchasien und Südossetien); i) er leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechtspolitik der EU und der EU-Leitlinien zu den Menschenrechten, insbesondere im Hinblick auf Kinder und Frauen in Konfliktgebieten, indem er vor allem die diesbezüglichen Entwicklungen beobachtet und entsprechend tätig wird.
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