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Damit diese politischen Ziele erreicht werden, hat der Sonderbeauftragte im Rahmen seines Mandats folgende Aufgaben:
Er unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (im Folgenden „EAD“) den Hohen Vertreter bei der Umsetzung der in der Gemeinsamen Mitteilung vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „Eine strategische Partnerschaft mit der Golfregion“ und den diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2022 dargelegten außen- und sicherheitspolitischen Aspekte.
Er trägt auf diplomatischem Weg zur Wahrung des Friedens und zur Prävention von Konflikten in der Region sowie zur Abmilderung potenzieller Konfliktfolgen bei, indem er insbesondere mit Blick auf die Bewältigung gemeinsamer Bedrohungen, wie beispielsweise Terrorismus, Klimawandel, Umweltzerstörung oder maritime Unsicherheit und Unsicherheit der Energieversorgung, tätig wird.
Er wirkt dabei mit, die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union sicherzustellen und tritt in der Region für die Prioritäten, Werte und Interessen der Union ein.
Er trägt zu einem verbesserten Verständnis der Rolle der Union in der Region bei und fördert die Außenwirkung der Union in der Region; außerdem leistet er Unterstützung beim Vorgehen gegen Desinformation und beim Ausbau der direkten persönlichen Kontakte.
Er wirkt auf die Vertiefung der Kontakte mit jedem einzelnen Partner aus der Golfregion hin; zudem pflegt er im Rahmen des Erforderlichen den Kontakt zu relevanten regionalen Organisationen wie dem Golf-Kooperationsrat, der Liga der Arabischen Staaten und anderen relevanten Organisationen auf der Ebene des Sonderbeauftragten.
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