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In der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 ist die Finanzausstattung für 2013 zur Durchführung des Europäischen Statistischen Programms 2013-17 vorgesehen. Die Mittelausstattung für den Zeitraum 2014 bis 2017 steht noch nicht fest.
In der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 ist die…
Das Statistische Programm 2014-2017 für den EWR sollte auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , geändert…
Das Statistische Programm des EWR 2014-2017 sollte auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , geändert durch…
Dieser Beschluss legt für die Durchführung des Programms eine Finanzausstattung fest, die während des jährlichen Haushaltsverfahrens für die Haushaltsbehörde…
In diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms eine Finanzausstattung festgelegt, die für die Haushaltsbehörde gemäß Nummer 37 der…
Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Statistiken werden in dem in Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 genannten Europäischen Statistischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.