Erwägungsgrund 3 32011D0467BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den Standpunkt, den die Europäische Union im Gemischten Ausschuss EU-Schweiz, der mit Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) zu diesem Abkommen zu vertreten hat (2011/467/EU)
Anhang III des Abkommens sollte zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zu der EU am 1. Januar 2007 angepasst werden.
Erwägungsgrund 3 32005R1888VERORDNUNG (EG) Nr. 1888/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen Union
Nach dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen…
Erwägungsgrund 4 32013D0702BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und über die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits zur Einbeziehung der Republik Kroatien als Vertragspartei nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union (2013/702/EU)
Kroatien ist der Union am 1. Juli 2013 beigetreten.
Erwägungsgrund 3 32011D0340BESCHLUSS Nr. 1/2011 DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-KROATIEN vom 5. Mai 2011 zur Änderung des Protokolls Nr. 4 zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2011/340/EU)
Damit die Union und Kroatien die erweiterte Kumulierungszone nutzen können, sollten die Bestimmungen des Protokolls Nr. 4 zum Abkommen entsprechend geändert…
Erwägungsgrund 3 32006R0269VERORDNUNG (EG) Nr. 269/2006 DES RATES vom 14. Februar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses
Es ist daher angezeigt, zu bestimmen, dass sich die Beziehungen der Europäischen Union zu Kroatien statt in einer Europäischen Partnerschaft künftig in einer…
Erwägungsgrund 3 32013D0345Am 14. Januar 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/37/EU zur Änderung seiner Geschäftsordnung erlassen, um die Zahlen in Anhang III Artikel 1 der…