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Nach dem Beitritt Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 ist es notwendig, die Satzung des gemeinsamen Unternehmens dahingehend zu ändern, dass Kroatien im Vorstand des gemeinsamen Unternehmens ein Stimmrecht erhält. Ferner ist es notwendig, weitere Änderungen an dieser Satzung vorzunehmen, um die Verwaltung und Leitung des gemeinsamen Unternehmens zu verbessern. Außerdem sind die Bestimmungen zum Gerichtshof der Europäischen Union zu aktualisieren, um den Änderungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, die durch den Vertrag von Lissabon eingeführt wurden, Rechnung zu tragen.
Nach Unterzeichnung des Abkommens ist die Republik Kroatien am 1. Juli 2013 der Europäischen Union beigetreten. Um dem Rechnung zu tragen, ist eine Anpassung…
Anlässlich des bevorstehenden Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 müssen befristete Sondermaßnahmen eingeführt werden, die vom Statut der…
Aufgrund des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 und da einige Mitgliedstaaten Änderungen zu dem Vorbehalt und den Erklärungen mitgeteilt haben, ist…
Angesichts des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 sollte das Protokoll ab diesem Datum vorläufig angewendet werden —
In Anbetracht des Beitritts der Republik Kroatien zur Union am 1. Juli 2013 sollte das Protokoll mit Wirkung vom selben Tag vorläufig angewandt werden —
Durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.