Erwägungsgrund 4 32013D0355
Die EU BAM Rafah sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 weiter verlängert werden.
Die EU BAM Rafah sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 weiter verlängert werden.