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Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 5 wird wie folgt geändert:
der folgende Absatz wird eingefügt: „(1a) Der Leiter der Mission ist der Vertreter der Mission. Der Leiter der Mission kann Aufgaben im Bereich der Personal- und Finanzverwaltung an Angehörige des Personals der Mission delegieren, wobei die Gesamtverantwortung bei ihm verbleibt.“
Absatz 4 wird gestrichen.
Artikel 8 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Folgender Artikel wird eingefügt: Rechtsvereinbarungen Entsprechend den Erfordernissen der Durchführung dieser Gemeinsamen Aktion besitzt die EU BAM Rafah die Fähigkeit zur Vergabe von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, zum Abschluss von Verträgen und Verwaltungsvereinbarungen, zur Einstellung von Personal, zur Führung von Bankkonten, zum Erwerb und zur Veräußerung von Vermögenswerten, zur Regulierung ihrer Schulden sowie zur Teilnahme an Gerichtsverfahren.“
Artikel 13 erhält folgende Fassung: Finanzregelung
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. Juni 2014.“
Artikel 17 wird gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.