Erwägungsgrund 1 32013D0367
Der Rat hat am 16. Juli 2012 den Beschluss 2012/389/GASP angenommen. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses des Rates endet am 15. Juli 2014.
Der Rat hat am 16. Juli 2012 den Beschluss 2012/389/GASP angenommen. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses des Rates endet am 15. Juli 2014.