Erwägungsgrund 3 32013D0367
Der Beschluss 2012/389/GASP sollte so geändert werden, dass der vom als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckte Zeitraum bis zum 15. November 2013 verlängert wird.
Der Beschluss 2012/389/GASP sollte so geändert werden, dass der vom als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckte Zeitraum bis zum 15. November 2013 verlängert wird.