Beschluss 2013/384/GASP des Rates vom 15. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/325/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Sudan und Südsudan
Das Mandat der Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von vier Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32013D0384
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