Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss 2012/325/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Sonderbeauftragter der Europäischen Union Das Mandat von Frau Rosalind MARSDEN als Sonderbeauftragte für Sudan und Südsudan wird bis zum 31. Oktober 2013 verlängert. Das Mandat der Sonderbeauftragten kann jedoch eher enden, wenn der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) einen entsprechenden Beschluss erlässt.“
In Artikel 5 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat der Sonderbeauftragten im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 31. Oktober 2013 beläuft sich auf 690 000 EUR.“
Folgender Artikel wird eingefügt: Hilfe bei Schadenersatzansprüchen Die Sonderbeauftragte und ihre Mitarbeiter gewähren der Kommission Amtshilfe und Zugang zu relevanten Unterlagen im Hinblick auf jegliche Ansprüche, sie sich aus ihrem Mandat sowie aus den Mandaten der früheren Sonderbeauftragten für Sudan ergeben, und leisten durch Bereitstellung von Informationen Unterstützung bei der Entscheidung über derartige Ansprüche.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.