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Im Einklang mit den Empfehlungen des gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten eingesetzten Gemeinsamen Verwaltungsausschusses werden die Änderungen in Anhang V des genannten Abkommens im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas, aus dem die betreffenden Änderungen in Anhang V des Abkommens hervorgehen, ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt.
Im Einklang mit den Empfehlungen des gemäß Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über…
Im Einklang mit den Empfehlungen des gemäß Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über…
A. SCHREIBEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT 22. März 2010 Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr …, ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf Artikel 16 Absätze…
Gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Anhangs 11 des Abkommens zwischen der…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Kanadas an Krisenbewältigungsoperationen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.