Erwägungsgrund 10 32013D0397Dementsprechend sollten die empfohlenen Änderungen in Anhang V des Abkommens im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32011D0458BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2011/458/EU)
Anhang XIII des Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32011D0780BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2011/780/EU)
Anhang XIII des Abkommens sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32011D0458BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2011/458/EU)
Anhang XIII des Abkommens sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0290BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung des Anhangs XII des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, der die Listen der chilenischen Beschaffungsstellen enthält, für die die Bestimmungen des Teils IV Titel IV (Öffentliches Beschaffungswesen) gelten (2014/290/EU)
Für die Zwecke des Anhangs XII des Assoziationsabkommens ist es angezeigt, die Änderung des Anhangs XII des Assoziationsabkommens vorzunehmen —
Erwägungsgrund 3 32011D0153BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) zum EWR-Abkommen (2011/153/EU)
Anhang XX des Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —