Art. 2 32004D0732BESCHLUSS BiH/1/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 21. September 2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2004/732/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0452BESCHLUSS (GASP) 2022/452 DES RATES vom 18. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 15 32010D0442BESCHLUSS 2010/442/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32008D0412BESCHLUSS CHAD/3/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 28. Mai 2008 zur Änderung des Beschlusses CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik und des Beschlusses CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (2008/412/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0327BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den Standpunkt der Union anlässlich der 53. Sitzung des OTIF-Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich bestimmter Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), die ab dem 1. Januar 2015 gelten sollen (2014/327/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.