Erwägungsgrund 3 32013D0042Norwegen sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUCAP NESTOR befreit werden —
Art. 1 Abs. 2 32014D0645BESCHLUSS EUCAP NESTOR/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. Juli 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (2014/645/GASP)
Australien wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUCAP NESTOR befreit.
Art. 1 Abs. 2 32015D0957BESCHLUSS (GASP) 2015/957 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. Juni 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2015)
Kanada und das Königreich Norwegen werden von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit.
Art. 1 Abs. 2 32023D0495BESCHLUSS (GASP) 2023/495 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 28. Februar 2023 über die Annahme eines Beitrags eines Drittstaats zur militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (EUMAM Ukraine/1/2023)
Norwegen wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUMAM Ukraine befreit.