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Nach ausführlichen Beratungen im Oktober 2011 hat die Arbeitsgruppe für verkehrsrelevante Zollfragen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) beschlossen, dass das TIR-Übereinkommen in einigen Punkten geändert werden muss. Die Änderungen betreffen Artikel 6 und die Einführung eines neuen Teils III in Anlage 9 des TIR-Übereinkommens, in dem Voraussetzungen und Erfordernisse festgelegt werden, die eine zur Übernahme der Verantwortlichkeit für die wirksame Gestaltung und Funktionsweise eines internationalen Bürgschaftssystems sowie zum Druck und zur Verteilung der Carnets TIR zugelassene internationale Organisation erfüllen muss.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen des TIR-Übereinkommens wird eine Definition der internationalen Organisation eingeführt und ihr Zulassungsverfahren…
Damit das TIR-System besser kontrolliert und sichergestellt werden kann, dass es funktioniert, wurden Vorschriften für ein elektronisches System…
Im Bedarfsfall wurden zudem jeweils weitere Änderungen am TIR-Übereinkommen vorgenommen. Das Layout des Carnet TIR wurde angepasst, um die Verwendung der…
Das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975 wurde im Namen der Europäischen…
Der Wortlaut des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975 wird in konsolidierter…
Das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975 wurde mit der Verordnung (EWG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.