Erwägungsgrund 1 32021D0463
Das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR vom 14. November 1975 (im Folgenden „TIR-Übereinkommen“) wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2112/78 des Rates im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt und trat in Bezug auf die Gemeinschaft am 20. Juni 1983 in Kraft.