Art. 2 32013D0355BESCHLUSS 2013/355/GASP DES RATES vom 3. Juli 2013 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2013.
Art. 3 32012D0808BESCHLUSS ATALANTA/4/2012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. Dezember 2012 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2012/808/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 16. Januar 2013 in Kraft.
Art. 2 32013D0044BESCHLUSS 2013/44/GASP DES RATES vom 22. Januar 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2013.
Art. 2 32012D0835BESCHLUSS 2012/835/GASP DES RATES vom 21. Dezember 2012 zur Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2013.
Art. 2 32010D0423BESCHLUSS ATALANTA/4/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 19. Juli 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/423/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 15. August 2010 in Kraft.
Art. 2 32011D0399BESCHLUSS ATALANTA/3/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. Juli 2011 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/399/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 13. August 2011 in Kraft.