Erwägungsgrund 2 32014D0837
Mit Schreiben an den Präsidenten des Rates vom 24. Juli 2013 hat das Vereinigte Königreich dem Rat mitgeteilt, dass es die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Befugnisse der Kommission und des Gerichtshofs im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nicht anerkennt. Dies hat zur Folge, dass die einschlägigen Rechtsakte im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ab dem 1. Dezember 2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten.