Erwägungsgrund 4 32013D0450
Nachdem der Rat die Aufnahme von Verhandlungen mit Beschluss vom 26. Juli 2012 genehmigt hatte, hat die Hohe Vertreterin gemäß Artikel 37 EUV ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Niger über die Rechtsstellung der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.