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Eines der Protokolle zum Übereinkommen von Barcelona betrifft den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (im Folgenden „Offshore-Protokoll“). Es trat am 24. März 2011 in Kraft. Bislang wurde es von Albanien, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien und Zypern ratifiziert. Abgesehen von Zypern haben einige andere Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona sind, unlängst ihre Absicht bekundet, das Protokoll ebenfalls zu ratifizieren.
In Bezug auf das Mittelmeer wurden in Verbindung mit dieser Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen für den Beitritt der Union zum Protokoll über den Schutz des…
Der Beitritt der Europäischen Union zu dem Protokoll zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des…
Das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, später umbenannt in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des…
Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, das später in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der…
Gemäß Artikel 7 des Übereinkommens von Barcelona müssen die Vertragsparteien alle geeigneten Maßnahmen treffen, um eine Verschmutzung des Mittelmeergebiets…
Das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, später umbenannt in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.