Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EG) Nr. 55/2008 des Rates wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 581/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates dahin gehend geändert, dass die Anwendung der autonomen Handelspräferenzen für die Republik Moldau (im Folgenden „Moldau“) bis zum 31. Dezember 2015 verlängert und die Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse angepasst wurden. Die Verordnung (EG) Nr. 55/2008 ermöglicht den ungehinderten Zugang aller Waren mit Ursprung in Moldau zum Unionsmarkt; davon ausgenommen sind bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind. Für die in jenem Anhang I aufgeführten Waren gelten begrenzte Zugeständnisse in Form von Zollfreiheit im Rahmen von Zollkontingenten oder in Form einer Zollsenkung. Zur Liberalisierung der Weineinfuhren aus der Moldau können zusätzliche Ausweitungen der in der Verordnung (EG) Nr. 55/2008 festgelegten Präferenzen angenommen werden.
Es liegt im Interesse der Union, nach Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens einen Antrag auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung zur Gewährung…
Der Standpunkt ‚der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, ist es, eine bis zum 31. Dezember 2015 gültige…
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 aufgeführten Länder sowie Länder, für die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 732/2008, der Verordnung (EG) Nr.…
Durch den Beschluss Nr. 1/2007 des Assoziationsrates EG-Türkei werden weitere Verbesserungen der Handelsregelungen für bestimmte landwirtschaftliche…
Folgende Maßnahmen betreffend bestimmte Staaten sind infolge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union überholt: i) Beschluss 85/211/EWG des Rates vom…
Die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Zollzugeständnisse im Rahmen gemeinschaftlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.