Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Union ist damit einverstanden, die Mengen für Zollkontingente für Waren mit Ursprung in der Republik Moldau hinsichtlich Tafeltrauben und Pflaumen zu erhöhen und ein neues Zollkontingent für Kirschen einzuführen. Die Republik Moldau ist damit einverstanden, die Mengen für Zollkontingente für Waren mit Ursprung in der Union für die folgenden in der in Anhang XV-D des Abkommens genannten Liste der Zugeständnisse (Republik Moldau) aufgeführten Waren schrittweise zu erhöhen: Schweinefleisch („Zollkontingent 1“), Geflügelfleisch („Zollkontingent 2“), Milcherzeugnisse („Zollkontingent 3“) und Zucker („Zollkontingent 5“).
Die EU ist damit einverstanden, die Mengen für Zollkontingente für Waren mit Ursprung in der Republik Moldau hinsichtlich Tafeltrauben und Pflaumen zu erhöhen…
Nach Konsultationen haben die Union und die Republik Moldau auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gemäß Artikel 147 des Abkommens vereinbart, die Mengen für…
Nach Konsultationen haben die EU und die Republik Moldau auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gemäß Artikel 147 des Abkommens vereinbart, die Mengen für einige…
Auf Antrag der Republik Moldau nach Artikel 148 des Abkommens ist die Union damit einverstanden, die Auslösemengen für Weizen (Mehl und Pellets), Gerste (Mehl…
Die Union und die Türkei haben Konsultationen geführt und vereinbart, die Präferenzregelung für die Einfuhr von Rindfleisch mit Ursprung in der Union in die…
Die Union und die Türkei haben Konsultationen geführt und vereinbart, die Präferenzregelung für die Einfuhr von Rindfleisch mit Ursprung in der Union in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.