Erwägungsgrund 3 32013D0514
Italien hat am 5. November 2012 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen De Tomaso Automobili S.p.A. gestellt und diesen Antrag bis zum 5. März 2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 2594672 EUR bereitzustellen.