Erwägungsgrund 1 32013D0522
Gemäß dem Beschluss 2013/77/EU des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet.