Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/025 IT/Lombardia, Italien) (2013/526/EU)
Der Anwendungsbereich des EGF wurde für Anträge vom 1. Mai 2009 bis 30. Dezember 2011 erweitert und umfasst für diesen Zeitraum auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.
Erwägungsgrund 2 32013D0526
Erwägungsgrund 2 32013D0526Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen