Erwägungsgrund 1 32013D0629
Gemäß dem Beschluss 2013/156/EU des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im folgenden „Abkommen“) am 19. April 2013 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.