Erwägungsgrund 2 32013D0660
Der Rat hat am 9. Juli 2013 den Beschluss 2013/367/GASP angenommen, der den Beschluss 2012/389/GASP änderte und den von dem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckten Zeitraum bis zum 15. November 2013 verlängerte.