Erwägungsgrund 2 32013D0671
Die Kommission hat gemäß der Ermächtigung, die ihr der Rat am 20. Oktober 2011 erteilt hat, mit der Französischen Republik ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik über die Anwendung der Rechtsvorschriften der Union über die Besteuerung von Zinserträgen und die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung auf die Gebietskörperschaft von Saint-Barthélemy ausgehandelt (im Folgenden „Abkommen“).