Erwägungsgrund 2 32013D0696
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates der Tagungen vom 7., 8. und 9. Dezember 2000 in Nizza und vom 24. und 25. Oktober 2002 in Brüssel wurden Regelungen für die Beteiligung von Drittstaaten an Krisenbewältigungsoperationen und für die Einsetzung eines Ausschusses der beitragenden Länder festgelegt.